Wenig Wartezeit – keine Bürokratie und Sie benötigen keine Genehmigung seitens Krankenkassen
Privatsphäre
Behandlung gegenüber Dritten (Versicherung, Arbeitgeber, Behörden, Krankenkassen) bleibt anonym
Verbeamtung
Sie werden nicht als psychisch erkrankt bzw. vorerkrankt erfasst (bei anstehender Verbeamtung)
Schweigepflicht
Ich bin an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden – alles was Sie sagen, bleibt unter uns.
Ausfallhonorar
Sie schaffen Ihren Termin nicht? In stressigen Zeiten kann immer etwas dazwischen kommen und auch dafür wird eine Lösung gefunden, wir werden sicher einen Ausweichtermin finden.
Da es schwierig wird, innerhalb von 24 Stunden diesen Termin neu zu vergeben, wird bei nicht mind. 24 Std vorher abgesagten Termin das Ausfallhonorar in Höhe des Stundensatzes in Rechnung gestellt.